Gemeindechronik 1952-1959

1952:
Am 25. April wurde die "Pummerin", ein Geschenk des Landes Ober­österreich an die,Stefanskriche auf ihrem Wege nach Wien durch Erlauf transportiert und bestaunt. Der erste Guß in St. Florian, O.Ö. hatte versagt, der zweite gelang. (Gewicht 20.130 kg.) Wahr­haftig eine Riesenglocke, deren Anblick tief beeindruckt hat.
 
1953:
Mit 1. Dezember kommt die Rott Ofling, die nach Pöchlarn eingepfarrt war, nach langen Bemühungen zur Pfarre Erlauf.
 
1954/1955:
Abbruch und Neubau mit zwei Stockwerken des Krafthauses der NEWAG in Erlauf 87.
Im Oktober 1955 feierten Johann und Maria Hadl aus Harlanden 13 das Fest ihrer
Diamantenen Hochzeit.
Das Jubelpaar wurde aus diesem Anlasse mehrfach geehrt.
 
1955 - 1958:
Bau der neuen Volksschule in Erlauf. Der grundlegende Beschluß, daß eine Schule gebaut werden soll, wurde in der Sitzung des Ge­meinderates von Erlauf am 5.2.1955 zu Pkt. 3) der T.O.
einstimmig gefaßt.
Dieser Punkt soll hier im Wortlaute festgehalten werden, damit die Nachwelt auch im Lesen ihrer "Gemeindechronik" eine Ahnung davon hat, wie schwer es schien, ein solches Vorhaben zu verwirklichen. Alle übrigen und zahlreichen Sitzungsprotokolle mögen aus den Pro­tokollbüchern entnommen, aber nur der Grundsatzbeschluß soll hier zitiert werden, weil er zur Ortsgeschichte gehört - der Punkt zu 3.) lautet also:
 
"Nun geht der Bürgermeister (es war Ökonomierat Franz Simoner) auf diesen Punkt ein und führt aus: Er könne nichts besonders Neues bringen, nur daß der Schulbau in die Nähe gerückt sei. Man solle sich beraten, und bemühen, den Bau einer Schule durch einen- grund­sätzlichen Beschluß "aus der Taufe zu heben". Sollte sich aber später herausstellen, daß etwa der Schulbau unmöglich sein sollte, so könnte ja ein bereits früher gefaßter Beschluß wieder rückgän­gig gemacht werden. Der Bürgermeister gibt aber zu bedenken, daß die derzeit noch günstige Konjunktur nicht verpaßt werden soll und daß es nicht angehe, daß nur in den Städten Schulen gebaut werden, sondern daß auch im Dorfe in diesem Belange das Notwendige ge­schehen müsse. Er stellte daher den Antrag, eine neue Schule zu bau­en und stellte diesen Antrag zur Debatte.
Gf. Gemeinderat Daurer meldet sich sogleich zum Wort und gibt zu bedenken, daß es unbedingt nötig sei, erst die Finanzkraft der Gemeinde zu prüfen, bevor ein Schluß gefaßt wird. Er teilt weiter mit, daß er in Loosdorf Erkundigungen eingezogen und erfahren habe, daß dort der Schulbau pro Klasse 200.000 Schilling gekostet hat. Darin seien aber keine "sonstigen Räume" inbegriffen. Der Redner gibt auch auf Grund rein rechnerischer Überlegungen zu bedenken, daß die Gemeinde Erlauf noch etwa S 100.000,-- Schulden hat und daß der Schulbau, so sehr er diesen begrüße, dann gefährlich wäre, wenn die Gemeinde Erlauf pro Jahr nicht mehr als S 70.000,-- auf­zubringen in der Lage ist. Daher ist es notwendig, vorerst rech­nerisch festzustellen, was wir leisten können. Auch müsse bedacht werden, daß die Bevölkerung von Erlauf in den letzten Jahren von 952 auf 898 Personen abgesunken ist und die Abnahme noch weiter anhalten wird, weil die wirtschaftlich bedingte Abwanderung in die Stadt noch immer anhält. Es dürfte daher bei Abnahme der Bewohner­zahl nicht zu groß gebaut werden. Der bevorstehende Bau der Auto­bahn bringt auch nur eine vorübergehende, aber keine dauernde Ver­größerung der Einwohnerzahl.
Gemeinderat Schmutzer bemerkt, daß für den Schulleiter eine Woh­nung in der alten Schule bereitgestellt werden könne.
Gemeinderat Brammer bringt vor, daß die Landesregierung einen Fi­nanzierungsplan verlangt, wenn wir den Schulbau angehen wollen, wie dies in Krummnußbaum der Fall gewesen sei.
Hierauf meldet sich Gf. GR. und Kassenverwalter Stangler zum Wort und erinnert daran, daß die Notwendigkeit schon festgestellt er­scheint, daß etwas geschehen müsse. Wir könnten im alten Schulge­bäude die Gemeindekanzlei, den Gendarmerieposten, das Postamt und vielleicht noch Weiteres unterbringen. Insbesonders wäre dies dann möglich, wenn die Post und die Gendarmerie höhere Beiträge zu den Adaptierungskosten leisten. Wenn wir an einen Schulbau denken, so haben wir doch nicht vor, ein Schauobjekt zu errichten, sondern einen bescheidenen, wohl aber modernen Zweckbau. Auch sollen uns die jetzigen Verhältnisse aufmuntern, zu handeln. Denn, wenn uns das Land unterstützt, sollen wir was tun. Wir haben doch Aussicht, daß wir vom Land mindestens 40 %  der Bausumme an Subvention und zinsenlosen Darlehen bekommen. Diese Tatsache ermuntert auch an­dere Gemeinden zum Schulbau und soll auch uns zum Handeln anspor­nen. Wenn wir alle zusammenarbeiten, dann können wir auch was leis­ten. Abschließend zitiert der Redner ein paar Zeilen aus unserer alten Volkshymne und schließt mit den Worten: "Mit vereinten Kräf­ten walten, wird das Schwerste leicht vollbracht."
 
GR. Daurer stellt noch die Fragen: Wo ist der Baugrund? Wieviel kostet er? Welches Kapital können wir pro Jahr aufbringen? u. dgl. und ersucht den Gemeinderat um konkrete Vorschläge, weil er mit dem Reden allein nicht weiterkommen.
Da sich zunächst niemand mehr zum Wort meldet, nimmt der Bgm. zu dem bisher Gefragten Stellung und führt aus:
Er müsse vermuten, daß es in der Schulbausache an der nötigen So­lidarität mangle, weil das Wort "Wahlschlager" schon gefallen sei. Wenn wir am Bauwillen vorbeigehen, dann wird es natürlich nichts. Der Bgm. gibt weiter bekannt, daß selbst kleine Gemeinden im Wald­viertel den Schulbau wagten und wir sollen nichts unternehmen? Er habe mit Freude vernommen, daß GR. Daurer nun auch eine Bausum­me von S 200.000,-- (Loosdorf) pro Klasse anstatt S 600.000,-- aus der vorletzten Sitzung ermittelte. Das von GR. Kellermann mitge­teilte Beispiel von Markersdorf habe er überprüft und festgestellt, daß dort nicht gut gebaut wurde. Wir wollen ja keinen Portalbau, sondern einen gesunden Zweckbau errichten. Die Angabe des GR. Dau­rer, daß wir noch zirka S 100.000,-- Gemeindeschulden haben, könne er dahin berichtigen, daß der tatsächliche Schuldenstand rund S 65.000,-- betrage, den wir aber mit den der Gemeinde zur Verfü­gung stehenden Kassenmitteln abdecken könnten. Der Redner stellt nun eine Erfolgsrechnung auf und gibt bekannt, daß die erforderliche Bausumme maximal bei 1,5 Millionen Schilling liege. An Subventio­nen und Darlehen können S 600.000,-- aufgebracht werden, von den umliegenden Schulgemeinden S 300.000,--, sodaß für Erlauf an S 600.000,-- übrig bleiben. Weil wir aber in den letzten vier Jah­ren über S 400.000,-- investiert und noch über S 60.000,-- zur Verfügung haben, so glaubt der Bgm. mit Überzeugung, daß wir dem Bau einer Schule nahe treten könnten. Wenn dies der Fall sei, dann müsse eine Schulbaukommission gebildet werden. -
GR Daurer bemerkt dazwischen, daß wir erst nachweisen müssen, was wir bereits unternommen haben, wenn wir uns an die Landesregierung wenden wollen. Diese will auch wissen, wieviel wir selbst leisten können. Nach seiner Ansicht könnte der Schulbau gewagt werden, wenn dieser bis 1,5 Millionen Schilling kostet; wenn aber auf 2 Mill. Schilling, dann müsse man auf Schwierigkeiten gefaßt sein. -
Hierauf teilte der Bgm. noch mit, daß bei der Landeshypothekenan-stalt ein Darlehen zum Zinsfuß von 7 %  zu haben wäre. Die Landes­regierung sei strikte dagegen, daß in die Schule eine Leiterwoh­nung eingebaut wird. Die bisherigen Benefizien einer freien Wohnung für den Schulleiter mit freier Beheizung und Beleuchtung habe sich aufgehört und jeder Schulleiter oder Lehrer muß einen Mietzins be­zahlen, wenn ihnen eine Wohnung zur Verfügung gestellt wird. Wei­ters eröffnet der Bgm., daß eine zu erbauende Schule 5 Klassen, 1 Kindergarten, 2 Lehrmittel- und 1 Konferenzzimmer, eine Schul-wartswohnung, moderne Heizanlagen, sanitäre Anlagen u. dgl. ent­halten müsse. Abschließend teilt der Bgm. noch mit, daß auch ein geeigneter Baugrund von 2.000 m² (Lagler-Garten) in Aussicht stehe.
Im Abschlusse an diese Ausführungen faßt der Gemeinderat einstimmig den Beschluß, daß nach den obigen Richtlinien eine Schule gebaut werden soll und daß die Baukosten den Betrag von 1,5 Millionen Schilling nicht überschreiten sollen. Der Bgm. wird beauftragt, in dieser Richtung die notwendigen Schritte zu unternehmen.
 
Hierauf schließt der Bgm. diesen Punkt der Tagesordnung und be­tont, daß er darüber glücklich sei, daß es zu diesem Beschluß ge­kommen ist. Wenn wir einig und geschlossen, fest zusammenstehen, dann müsse dieses für die Lokalgeshichte von Erlauf wichtige Werk gelingen und unsere Nachfahren werden es uns danken."
Mit diesem Beschluß wurde der Schulbau aktuell. Ich habe ihn, wie schon erwähnt, deshalb im Wortlaut festgehalten, weil er in Feinheiten die Umstände enthält, die uns künden, daß der Plan ein harter Schritt war, der fortan getan werden mußte. Das war auch die letzte ordentliche Sitzung, die Bgm. Ök. Rat Simoner im Gemein-deamte geleitet hat. Es wars ihm nicht vergönnt, die Vollendung des Schulbaues zu erleben. Er hat uns nach schwerer Erkrankung (Leukämie) schon am 29.7.1955 durch Tod für immer verlassen; wir begleiteten ihn am 31. Juli 1955 nach Pöchlarn, wo er in seiner Gruft die letzte Ruhe fand. Das Ansehen des Toten, dessen er sich erfreuen konnte, möge auch daran erkannt werden, daß im Trauer­zuge von Harlanden bis Pöchlarn (zu Fuß!) auch der damalige
Bundeskanzler Ing. Julius Raab und der Außenminister Ing. Leopold Figl
neben anderen, hohen Persönlichkeiten zu sehen waren. Die Ver­dienste des Dahingeschiedenen fanden in der Trauersitzung des Ge­meinderates vom 30. Juli 1955 (siehe Protokoll) ihre Würdigung und können dort nachgelesen werden.
 
1954/1955: (Was geschah):
Neuverfassung einer "Friedhofsordnung", sowie einer "Friedhofs-Benützungs- und Gebührenordnung" auf Grund des L.G.Bl.Nr. 10 ex 1953. (Landesregierung genehmigt.)
Schaffung einer "Verwaltungsabgabenordnung" und einer "Kommissio­nsgebührenordnung" auf Grund des L.G.Bl.Nr. 22 ex 1949 und L.G. Bl.Nr. 34 ex 1936, bzw. B.G.Bo.Nr. 172 ex 1950". - (Landesreg. ge­nehmigt) ABL. 944/2.
Reform der gesamten Kanzleiführung durch Säuberung und Neuordnung des Aktenplanes, Ordnen des Bauaktenbestandes.
Mit 1.10.55, bzw. ab 1.1.1956 Einführung der Säuglingswäschepaket-aktion.
1955 - 1959:
Grundankauf u. Schaffung von Bauparzellen für 7 Einfamilienhäuser.
Gänzliche Änderung und Neuaufbau der Gemeindebuchhaltung.
 
1957:
Das Stimmlistengesetz erscheint, welches das Wahlwesen gründlich umgestaltet; die Reform kostet viel Arbeit.