Hundehaltegesetz ab 01.07.2026
Mit 1. Juli 2026 trat entsprechend der Novellierung des Tierschutzgesetzes (TSchG) die Pflicht zur Absolvierung eines Sachkundenachweises für die Anschaffung von Hunden, Reptilien, Amphibien und Papageienvögel in Kraft.
Hinweis: Dieser Sachkundenachweis entspricht nicht dem nach der NÖ Hundehalteverordnung vorgesehenen
Sachkundenachweis (siehe NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 - Land Niederösterreich)
Die näheren Regelungen zum Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz (TSchG) werden in der 2. Tierhalteverordnung (RIS - Bundesrecht konsolidiert - Trefferliste) geregelt. (BGBl. II Nr. 144/2026 vom 18. Juni 2026)
Vorgesehen ist, dass ab 01. Juli 2026 zukünftige Halterinnen und Halter von
* Hunden
* Reptlien & Amphibien
* Papageienvögel (ausgenommen Unzertrennliche, Plattschweifsitiche, Wellensitiche und Nymphensitiche)
einen Nachweis der allgemeinen Sachkunde vor der Anschaffung des Tieres zu erbringen haben. Hundehalter haben zudem innerhalb von 1. Jahr einen Praxisnachweis zu erbringen. Informationen finden Sie auch unter
tierwissen.at - Informationsplattform für die verantwortungsvolle Tierhaltung!
Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz für Hunde, Reptilien, Amphibien und Papageienvögel - Land Niederösterreich
